Nimm an unseren Kursen teil.
Nachschulung
Wir bieten Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF).
Falls man als Fahranfänger einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Regelverstöße begeht, zieht es ein Aufbauseminar nach sich, den du bei uns absolvieren kannst. Das Seminar muss (üblicherweise) innerhalb einer Frist von zwei Monaten absolviert werden.
4x Theoriestunden je 135 Minuten
1x Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten
BKF Aus- und Weiterbildungen
Wir bieten die entsprechenden Module zur Aus- und Weiterbildung für die Berufskraftfahrer.
Laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) benötigen alle gewerblich tätigen Fahrer neben der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation. Darüber hinaus müssen sie in regelmäßigen Abständen (alle fünf Jahre) eine Berufskraftfahrer-Weiterbildung absolvieren. Dies gilt für alle gewerblichen Fahrer im Güterverkehr (Transportfahrten über 3,5 Tonnen) und alle Busfahrer (bei mehr als acht Fahrgastplätzen). Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen. Die im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation durchgeführte BKF-Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtsstunden. Diese sind in fünf verschiedene Themenbereiche (Module) aufgeteilt.
Erste Hilfe Kurse
Erste Hilfe direkt bei uns.
Sehtest
Als anerkannter Sehtester kannst du deine Sehkraft bei uns testen.
Als anerkannter Sehtester sparst du dir den Weg zur amtlichen Sehteststelle und kannst ganz einfach in deiner Fahrschule Bothe bleiben.
Den Sehtest bestehst du mit einer Tagessehschärfe (Sehschärfe bei Tageslicht) von 0,7 auf jedem Auge (d. h. 70% Sehkraft auf jedem Auge). Bei einer Sehschärfeabweichung über 0,8 Dioptrien benötigt der Führerscheinanwärter zum Ausgleich eine Brille oder Kontaktlinsen. Wenn jemand eine solche Sehhilfe für den perfekten Durchblick im Straßenverkehr in Anspruch nehmen muss, wird das mit einem entsprechenden Vermerk im Führerschein kenntlich gemacht.
MPU
Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Was ist eine MPU? MPU steht für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung und beurteilt in Deutschland die Fahreignung des Antragstellers. Die gesetzliche Bedeutung lautet die ‚Begutachtung der Fahreignung‘. Sie dient als Hilfe für die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung und oder Neu- bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Du musst eine MPU ablegen? Wir bereiten dich gerne darauf vor! Sprich uns gerne bei Fragen an!